physio.werk ist eine reine Privat- und Selbstzahlerpraxis. Wir rechnen nicht mit gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab.
Auch mit einer ärztlichen Verordnung ist die Behandlung eine Privatleistung. Gesetzlich Versicherte können als Selbstzahler zu uns kommen.
Abrechnung
Mit einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie rechnen wir nach unserer privaten Preisliste ab. Ohne Verordnung ist eine Behandlung im Rahmen der Heilpraktikererlaubnis möglich; als Orientierung dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Das Honorar besprechen wir vor der Behandlung. Das GebüH ist keine gesetzlich verbindliche Gebührenordnung.
Erstattung
Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe Kosten übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag und den geltenden Beihilfevorschriften ab. Bitte klären Sie die Erstattung vorab mit Ihrem Kostenträger.
